Pauschale Abgabe auf Entgeltansprüche kurzfristiger Aushilfen

Wesentliche Erleichterung für Hotels – Ein schöner Erfolg konsequenter Lobbyarbeit

Die gestrige Ankündigung im Ministerrat, eine pauschale Abgabe auf Entgeltansprüche für temporäre Aushilfen zu schaffen, bedeutet eine wesentliche Erleichterung für Tourismusbetriebe und wird zu einer Reduzierung der „Schattenwirtschaft“ beitragen, erklärt Stefan Rohrmoser von Prodinger Steuerberatung. Die Regierung setzt damit eine jahrelange Forderung der Tourismusbranche und der Prodinger Steuerberatung um. „Aus unserem Strategiepapier ‚Hotellerie, quo vadis?‘ können wir diesen Punkt jetzt gottlob streichen. Gerne stehen wir für weiteren ‚Ideenklau‘ von Seiten der politisch Handelnden zur Verfügung“, so Rohrmoser in einer aktuellen Stellungnahme.

In der Praxis hat die Beschäftigung von Aushilfen im Hotel- und Gastgewerbe große Probleme mit sich gebracht, da qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die anderswo in einem anderen Arbeitsverhältnis stehen, nicht die Belastungen aus einer doppelten Sozialversicherung und Nachzahlungen bei der Arbeitnehmerveranlagung in Kauf nehmen wollen. Die Endbesteuerung erlaubt es hingegen Vollversicherten, über ihren Beruf hinaus an 18 Tagen pro Jahr als Aushilfskraft in einem Hotel oder Gastgewerbebetrieb tätig zu sein. Die Sozialversicherung wird sofort abgeführt, daher kann es keine Nachzahlungen geben. Und es fallen auch keine Lohnnebenkosten (UV, KommSt, DB, DZ) an. Der Bruttolohn bleibt dabei grundsätzlich Lohnsteuerfrei, und ein höheres Aushilfenentgelt (Nettoentgeld) ist somit gewährleistet.

Hier ist unser Strategiepapier.

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