Geplante degressive Abschreibung für Hotels nur bedingt geeignet

Regierung rudert bei den verunglückten Änderungen in letzter Minute bei der Abschreibung zurück

Die wohl größte Belastung durch die Steuerreform 2016 ergibt sich für Gewinnbetriebe durch die verunglückten Änderungen bei den Abschreibungen. Es wurde nicht berücksichtigt, dass die Hotelimmobilie betriebsnotwendig ist und eine Abschreibungszeit von 40 Jahren (bisher 33 Jahre) den normalen Investitionszyklus in keiner Weise abzubilden vermag. Diese verfehlte Bestimmung trägt zu einer Investitionsschwäche bei, welche die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Hotellerie immer stärker bedroht.

Degressive Abschreibung geplant – in Deutschland wieder abgeschafft

Denn wer sein Angebot nicht an die Bedürfnisse und Wünsche der Gäste anpassen kann, verliert umgehend an Marktanteilen. Die „Steuerreform 2016“ schwächt die wenigen Gewinnbetriebe, die befürchten müssen, mehr Steuern zu zahlen und im schlechtesten Falle künftig Verluste zu schreiben. Die Regierung will daher jetzt mit einer degressiven Abschreibung doch noch rasch gegensteuern, um den Betrieben Investitionen zu erleichtern und damit Wachstum und Beschäftigung zu stützen. Da drängt sich von selbst die Frage auf, ob das alles notwendig war.

Die geplante degressive Abschreibung zeichnet sich gegenüber der linearen Abschreibung dadurch aus, dass die Abschreibungsbeträge in den ersten Nutzungsjahren sehr viel höher sind. Sie eignet sich somit vor allem für technologisch-technische Anlagegüter, bei denen durch wirtschaftliche Entwicklungen in den ersten Jahren mit hohen Wertminderungen zu rechnen ist. Also passt diese Abschreibungsform nur bedingt für die meist langfristigen Investitionen in der Hotellerie. Die degressive Abschreibung hat es bis dato noch nicht gegeben und es ist zu hoffen, dass sie nicht so kompliziert wie beispielsweise die neuen Umsatzsteuer-Pauschalberechnungen umgesetzt wird. Auch die Degressionsstufen sind ein wesentliches Bewertungskriterium.

Vor allem wurde diese Abschreibungsart in Deutschland wieder abgeschafft und Gebäudeanteile waren nicht inkludiert. Mit Spannung wird erwartet, wie diese konkret ausfallen werden. Für die Investitionszyklen im Tourismus sollten passendere Modelle gewählt werden Die Wiedereinführung der vorzeitigen Abschreibung in Höhe von 30 Prozent bzw. eine funktionale Abschreibung von 10 Prozent (nach funktionaler Gliederung werden einzelne Teile unterschiedlich abgeschrieben) des Herstellungsaufwandes wäre für die Hotellerie eigentlich passender. Die funktionale Abschreibung schreibt einzelne Teile des Gebäudes nach der tatsächlichen Abnützung ab (Wellness 15 Jahre).

Forderung nach Investitionsprämie für Verlustbetriebe

Das bilanzielle EGT liegt im Durchschnitt bei 2 Prozent und es ist daher inzwischen zur Tatsache geworden, dass sehr viele Betriebe Verluste verzeichnen. Deshalb sollte man für diese Betriebe jedenfalls eine steuerfreie Prämie für Investitionen (Investitionsprämie) einführen. Diese wäre bei 6 bis 8 Prozent der Investitionen anzusetzen. Das würde die vielfach drohende finanzielle Abwärtsspirale stoppen.

IFB und Freibetrag für Gewinnbetriebe

Der Investitionsfreibetrag ist ein zusätzlicher Abschreibungsposten neben der Normalabschreibung (40 Prozent auf Gebäude und 20 Prozent auf andere Investitionen). Dadurch kommt es je nach Höhe der Steuerprogression zu einer echten Steuerersparnis von 15 bis 20 Prozent bei der Herstellung von Gebäuden und von 10 Prozent bei allen übrigen Investitionen. Diese Maßnahme kurbelt auch die Bauwirtschaft enorm an! Das System des Gewinnfreibetrages, wie es derzeit für Einzelunternehmer und Personengesellschaften möglich ist, sollte auch auf Kapitalgesellschaften ausgedehnt werden.

Hier finden Sie das Prodinger Steuerkonzept „Hotellerie, quo vadis?“

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