Sanierungsfall Energieabgabenrückvergütung: EuGH Entscheidung bedeutet einen Sieg für den Tourismus

Das Höchstgericht in Luxemburg hält Gesetz für unionswidrig
2011 hatte die Bundesregierung die Energieabgabenrückvergütung für Dienstleistungsbetriebe gestrichen. Die Prodinger Steuerberatung begleitete daraufhin einen Hotelbetrieb durch den erfolgreichen Instanzenweg

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt in seiner heutigen Entscheidung, dass die Handhabung der Energieabgabenrückvergütung dem Unionsrecht widerspricht und die Bestimmung wegen eines Formalfehlers nicht in Kraft getreten ist.

Wie mehrfach berichtet, hatte die Regierung im Jahr 2011 durch eine umstrittene Gesetzesnovelle die Energieabgabenrückvergütung auf güterproduzierende Betriebe beschränkt, Dienstleistungsbetriebe wurden ausgegrenzt. Erhofft hatte sich die Regierung dadurch jährliche Mehreinnahmen von 100 Millionen Euro. „Unternehmen wie Hotels und Bergbahnen schauen seit diesem Zeitpunkt durch die Finger. Jetzt wissen wir es: Die Energieabgabenvergütung steht nicht im Einklang mit der gemeinschaftlichen Beihilfenregelung“, zeigt sich Dr. Markus Kroner, Anwalt aus Salzburg im Sinne der von der Prodinger Steuerberatung unterstützten Hotelbetriebe erleichtert.

„Die heutige EuGH-Entscheidung bestätigt unsere Meinung. Die Schlechterstellung von Dienstleistungsbetrieben hätte nicht in Kraft treten dürfen“, bringt es Stefan Rohrmoser von der Prodinger Gruppe auf den Punkt.

Vor den EuGH gezogen ist die Prodinger Steuerberatung, stellvertretend für alle österreichischen Hoteliers, mit ihrem Klienten, dem Dilly Resort aus Windischgarsten. „Die Einschränkung auf güterproduzierende Betriebe war eine unverständliche Entscheidung der Regierung und ein Anschlag auf den gesamten Tourismusstandort. Dank der Hartnäckigkeit und der professionellen Unterstützung der Steuerberatung Prodinger und der Anwaltskanzlei Kroner konnten wir diesen Sieg erreichen“, sagt Horst Dilly.

Laut Prodinger Steuerberatung verloren die heimischen Hotels seit 2011 jedes Jahr rund 20 Millionen Euro durch den Verlust der Vergütungsfähigkeit. Die 100 Millionen Euro müssen jetzt aus der Staatskasse den Hoteliers zurückgezahlt werden. Bis zur „Reparatur“ des Gesetzes (in unionsrechtskonformer Auslegung) ist dieses wiederrum ab 2011 auf Dienstleistungsunternehmen auszudehnen, bestätigt Mag. Marco Laudacher, Richter und Senatsvorsitzender des Bundesfinanzgerichtes (BFG) Linz. Das BFG hatte beim EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen mit den dazu gehörenden maßgeblichen Fragen eingebracht.

Durch den Verlust der Vergütungsfähigkeit hatten energieintensive Wellnesshotels einen durchschnittlichen Mehraufwand von 23.000 Euro jährlich. Bei Thermenhotels liegt dieser Mehraufwand bei 70.000 Euro und mehr. „Die Streichung der Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe könnte den Staat also noch teuer zu stehen kommen“, fasst Stefan Rohrmoser, zusammen.

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