Geld zurück an Hoteliers – Tiroler Tagesezeitung

Hoteliers wollen vom Staat 100 Millionen Euro zurück. Das EU-Gericht hat die Novellierung der Energieabgabenrückvergütung gekippt. Das könnte die Staatskasse bis zu 500 Mio. Euro kosten.

Die Abschaffung der Energierückvergütung für Dienstleistungsbetriebe im Jahr 2011 wird für die Bundesregierung zum Bumerang. Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) widerspricht die Regelung nämlich Unionsrecht und wegen eines Formalfehlers ist das Gesetz demnach erst gar nicht in Kraft getreten. Nun könnten 100 Millionen Euro aus der Staatskasse an die Hoteliers zurückgezahlt werden. Insgesamt geht es um 500 Mio. Euro für die heimische Dienstleistungsbetriebe. Die Regierung hat im Jahr 2011 durch eine Gesetzesnovelle die Energieabgabenrückvergütung auf güterproduzierende Betriebe beschränkt, Dienstleistungsbetriebe wurden hingegen ausgenommen.

Erhofft hatte sich die Regierung dadurch jährliche Mehreinnahmen von 100 Millionen Euro.

Mit der Energieabgabenrückvergütung sollen energieintensive Betriebe, welche durch die Energieabgaben stärker belastet werden, durch das Einziehen einer oberen Grenze bei der Energieabgabe entlastet werden. Bis 2010 wurde die Regelung auf alle Betriebe ausgedehnt, ab 2011 sollten hingegen nur noch Betriebe, die ihren Schwerpunkt in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter haben davon profitieren.

Zuletzt hatte die Prodinger Steuerberatung darauf verwiesen, dass die heimischen Hotels seit 2011 rund 20 Mio. Euro pro Jahr durch den Verlust der Vergütungsfähigkeit verloren hätten. Energieintensive Wellnesshotels hätten dadurch einen durchschnittlichen Mehraufwand von 23.000 Euro jährlich, bei Thermenhotels liege dieser sogar bei 70.000 Euro. Aber auch Bergbahnen sind betroffen. Hochgerechnet auf alle Dienstleistungsbetriebe geht es demnach um 500 Mio. Euro seit 2011.

Die 100 Mio. Euro müssen den Hoteliers zurückgezahlt werden, Stefan Rohrmoser

Stefan Rohrmoser (Prodinger Gruppe) wehrte sich vor dem Bundesfinanzgericht dagegen, dass ihr die Energieabgabenvergütung versagt wurde. Da das Bundesfinanzgericht Zweifel hatte, ob die österreichische Regelung mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung vereinbar ist, insbesondere, ob sich Österreich auf das darin vorgesehene besondere Verfahren für Beihilfen in Form von Umweltsteuerermäßigungen stützen kann, wurde um eine Vorab entscheidung vom EuGH angesucht.

Dieser beanstandete nun das Fehlen des Verweises auf die Gruppenfreistellung im Gesetzestext. Bis zur „Reparatur“ des Gesetzes ist dieses wiederum ab 2011 auf Dienstleistungsunternehmen auszudehnen“, sagt Marco Laudacher, Richter und Senatsvorsitzender des Bundesfinanzgerichtes (BFG) Linz. „Die 100 Millionen Euro müssen jetzt aus der Staatskasse den Hoteliers zurückgezahlt werden“, meint Stefan Rohrmoser von der Prodinger Gruppe, die die Hoteliers in der Sache unterstützt hatte.

Der Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich kündigte an, eine konkrete Handlungsempfehlung für seine Mitgliedsbetriebe zur Verfügung zu stellen, ob ein Antrag auf Rückvergütung Sinn macht. „Diese Entscheidung sagt noch nichts darüber aus, ob auch tatsächlich Rückforderungsansprüche einzelner Hotelbetriebe gewährt werden“, meint Fachverbandsobmann Siegfried Egger.Die Österreichische Hoteliersvereinigung forderte derweil eine rasche Rückzahlung der Energieabgabenvergütung an die Hoteliers. (APA, ecke)

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