Energierückvergütung: Nach EuGH gab auch BFG Linz den Hoteliers recht – APA

Nach dem EuGH in Luxemburg hat auch das österreichische Bundesfinanzgericht (BFG) in Linz heimischen Hoteliers in einem Streit zur Energieabgabenvergütung Recht gegeben. Wie erwartet habe das BFG die Streichung der Abgabenvergütung für unzulässig erklärt – für die Rückzahlung der 100 Mio. Euro liege der Ball nun bei den Finanzbehörden, so die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) am Freitag. Mit Beginn des Jahres 2011 war die Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe – nicht für Produktionsbetriebe – gestrichen worden. Dagegen hatte das Wellnesshotel Dilly Resort aus Windischgarsten (OÖ) und die von ihm beauftragte Prodinger Steuerberatung unionsrechtliche Bedenken erhoben. Der EuGH wurde infolge eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesfinanzgerichts tätig und hob in seiner Entscheidung von Juli die bisherige Auslegung des Gesetzes auf und erkannte den Dienstleistungsbetrieben die Energieabgabenrückvergütung ab 2011 wieder zu. Die Abschaffung der Energierückvergütung nur für güterproduzierende Betriebe, aber nicht für Dienstleistungsbetriebe, widerspreche EU-Recht, hieß es im EuGH-Urteil. Der ÖHV forderte am Freitag in einer Aussendung eine „rasche und unbürokratische Rückzahlung“ der rund 100 Mio. Euro, die den Hotels seit der Streichung Anfang 2011 vorenthalten worden seien. „Der Ball liegt jetzt bei Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und bei Finanzminister Hans Jörg Schelling“, erklärte am Freitag die Prodinger Steuerberatung Zell am See in einer Aussendung. Die Anträge der Betriebe lägen den Finanzämtern schon vor und sollten im Kalenderjahr 2016 für die Jahre 2011 bis 2015 anerkannt werden. Der Tourismus habe bei der Steuerreform 2016 zu den absoluten Verlierern gehört, jetzt sollten der Tourismus- und der Finanzminister die Rückzahlung nicht weiter aufschieben, so die Prodinger Steuerberatung. Den juristischen Stein ins Rollen gebracht hatte die ÖHV, sie hatte die Anträge von 700 Betrieben bis hin zu einer VfGH-Musterklage von drei Betrieben koordiniert und ihren Preferred Partner  Prodinger und weitere Experten befasst. Den Spruch des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), der den Sachverhalt als „im Ermessen der Politik“ beurteilte, empfand man als Rückschlag, doch reichte der Bundesfinanzsenat einen Musterfall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter.

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