Bund schuldet Hotellerie 100 Millionen – Wiener Zeitung

Nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat auch das österreichische Bundesfinanzgericht (BFG) in Linz heimischen Hoteliers in einem Streit zur Energieabgabenvergütung recht gegeben. Wie erwartet habe das BFG die Streichung der Abgabenvergütung für unzulässig erklärt.

Mit Beginn des Jahres 2011 war die Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe, nicht für Produktionsbetriebe, gestrichen worden. Dagegen hatten das Wellnesshotel Dilly Resort aus Windischgarsten (OÖ) und die
von ihm beauftragte Prodinger Steuerberatung unionsrechtliche Bedenken erhoben.Der EuGH wurde tätig und hob die bisherige Auslegung des Gesetzes auf und erkannte den Dienstleistungsbetrieben  die Energieabgabenrückvergütung ab 2011 wieder zu. Die Abschaffung der Rückvergütung nur für güterproduzierende Betriebe, aber nicht für Dienstleistungsbetriebe, widerspreche EU-Recht.

„Ball bei Vizekanzler“

Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) fordert eine „rasche und unbürokratische Rückzahlung“ der rund 100 Millionen Euro, die den Hotels seit der Streichung vorenthalten worden seien. „Der Ball liegt jetzt bei Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und bei Finanzminister Hans Jörg Schelling“, so die Prodinger Steuerberatung Zell am See. Die Anträge der Betriebe lägen den Finanzämtern schon vor und sollten im Kalenderjahr 2016 für die Jahre 2011 bis 2015 anerkannt werden.

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