Energiekosten: Geld zurück!? – ÖGZ

ENERGIEABGABENVERGÜTUNG: Der Rechtsstreit geht in die nächste Runde, zurück an den VwGH

Es war einmal eine Zeit, da bekamen energieintensive Betriebe einen Teil der von ihnen bezahlten Energiekosten für Strom, Erdgas, Kohle, Mineralöl oder Flüssiggas rückerstattet. Dazu zählten auch touristische Betriebe, zum Beispiel Thermen oder Wellnesshotels mit naturgemäß erhöhtem Energieaufwand. Für ein Vier- oder Fünf-Sterne-Hotel sprangen dabei rund 10.000 Euro heraus, ein Wellness-Hotel kam auf durchschnittlich 23.000 Euro und ein Thermen-Hotel gar auf 70.000 Euro im Jahr. Diese Zeit endete 2011 mit dem Budgetbegleitgesetz, das Dienstleistungsbetriebe von der Vergütung ausnahm. „Während die Sachgüterproduktion weiterhin Nutznießerin der Energieabgabenvergütung ist, wird jene Branche unter Druck gesetzt, die nicht abwandern kann und standortgebunden Arbeitsplätze sichert. Der Tourismus steht aber ähnlich wie die Industrie in einem beinharten internationalen Wettbewerb“, sagt Stefan Rohrmoser, Geschäftsführer von der Prodinger Steuerberatung.2012Prodinger wurde 2012 von der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) gemeinsam mit renommierten Rechtsanwaltskanzleien beauftragt, gegen diese Ausnahme, die in ihren Augen eine Diskriminierung einer ganzen Branche darstellt, vorzugehen.

2013: Zunächst kam der Verfassungsgerichtshof zum Urteil, dass es dem Gesetzgeber durchaus freistünde zwischen Produktions- und Dienstleistungsbetrieben zu differenzieren. Das bestätigte der Verwaltungsgerichtshof.

2015: Damit wollte sich Prodinger nicht zufrieden geben und klagte als Vertreter von Dilly´s Resort vor dem Bundesfinanzgericht in Linz. Das BFG stellte aufgrund unionsrechtlicher Bedenken einen Antrag auf Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof. Und dieser gab im Sommer 2016 den Klägern recht: Eine Differenzierung verletze Unionsrecht. Damit sei die Einschränkung noch nicht in Kraft getreten, und die österreichische Hotellerie habe Anspruch auf rund 100 Millionen Euro entgangener Rückvergütungen.

2016: Damit will sich das Finanzministerium nicht abfinden und hat Amtsrevision beim VwGH eingebracht. Darauf hat Prodinger gemeinsam mit Horst Dilly und RA Markus Kroner eine Revisionsbeantwortung eingebracht – in enger Abstimmung mit der ÖHV. Man beharrt auf Einhaltung des Unionsrechts. Sollte es bei der Rechtsauffassung der Finanzbehörden bleiben, dann vmrde die Republik Österreich seit 2011 eine unzulässige Beihilfe an Produktionsbetriebe zahlen. Wann es zu einem abschließenden Urteil kommt, ist ungewiss, das könne dauern, sagt RA Kroner. Deshalb rät auch die Kammer, noch heuer einen Antrag auf Rückvergütung zu stellen, damit die Fünf-Jahres-Frist gewahrt bleibt. tav

 

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