Arbeitsprogramm der Bundesregierung: Wahlrecht für Investitionsstimulation wäre treffsicher

Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung wurde fixiert, dass es eine vorzeitige Abschreibung zusätzlich zur bereits eingeführten Investitionszuwachsprämie ab 01. März 2017 kommen soll. „Die Idee dahinter ist nachvollziehbar: Betrieben unter 250 Beschäftigen steht die Prämie zu und Betriebe mit über 250 Mitarbeitern können ab März eine vorzeitige Abschreibung von 30% gelten machen“, meint Dr. Manfred Schekulin von der Prodinger Gruppe. Eine Wahlmöglichkeit für Betriebe zwischen den beiden Möglichkeiten wäre sinnvoller gewesen, da folgende Bereiche für eine Verzerrung sorgen.

  • Bei der Investitionszuwachsprämie gilt: Wer im Betrachtungszeitraum der letzten drei Jahre investiert hat, wird mit der Investitionszuwachsprämie schlechter gestellt. Als Basis gilt nur jener Wert, der über den durchschnittlich aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der letzten drei Jahre liegt.
  • Die Prämie hat einen Unsicherheitsfaktor in sich, da das System „first come, first serve“ gilt und mit jeweils € 87 Millionen pro Jahr für 2017 und 2018 limitiert ist (Gesamtwirtschaft). Die Plansicherheit ist somit nicht gegeben.
  • Die Antragsstellung bei der Prämie ist umfangreicher und aufwendiger. Kleinere Betriebe haben daher einen höheren Verwaltungsaufwand.

Eine ideale Schnittmenge würde mit einer Wahlmöglichkeit unter beiden Systemen gelöst werden um treffsicher die Konjunktur und weitere Investitionen anzukurbeln. „Insbesondere Bergbahnen fallen bei beiden Konjunkturmaßnahmen durch den Rost. Für die Abschreibungsvariante haben Seilbahnen zu wenig Mitarbeiter und für die Prämie zu viel Umsatz“, fasst Roland Pfeffer von der Prodinger Steuerberatung zusammen. Weitere Konjunkturlösungen wären die Vereinfachung der Mehrwertsteuereinhebung auf Beherbergung und die Zurücknahme des Steuersatzes unter den EU-Schnitt von 10 Prozent. Das deutsche Modell mit einen Satz von 7 Prozent hat viele positive Effekte verursacht. Die Pläne einer Reduktion der Körperschaftsteuer auf 20 Prozent sollten rasch umgesetzt werden. Diese Maßnahme hat schon einmal einen Vorsprung im internationalen Steuerwettbewerb bewirkt.

 

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