Arbeitnehmer und Dienstgeber brauchen ganzheitliche Lösungen

Wien/Mittersill (OTS) – Die Zeit ist überreif für praktische Lösungen und Gesetze, die es den Menschen ermöglichen, sich wieder voll auf ihre Arbeit zu konzentrieren. Die Beschäftigten brauchen „mehr Netto vom Brutto“, die Dienstgeber eine Entlastung vom überhandnehmenden Verwaltungswahnsinn. Es genügt nicht, wenn derzeit nur das Thema Mindestlohn wieder intensiv diskutiert wird. Die von der Regierung stark beworbene Steuersenkung brachte tatsächlich eine Erleichterung, doch war eine solche in Wahrheit schon längst überfällig. Angesichts des Aufwands, mit dem die Steuersenkung propagiert wurde, kann man sich nur wundern, wenn Kollektivverträge im gleichen Jahr so stark geändert werden, dass von diesen Steuervorteilen de facto nichts ankommt.

Verwaltungswahnsinn und Mehrbelastung durch 900 Kollektivverträge

Auch kann es nicht sein, dass ständig die Dienstgeberschaft pauschal für „mehr Netto“ aufkommen muss. Der ganze bürokratische Wahnsinn der Kollektivverträge führt bei den Dienstgebern, den Personalverrechnern sowie Prüfern der Sozialversicherung und Finanz zu extremen Mehrbelastungen. Es ist mittlerweile beinahe unmöglich, alle Kollektivverträge im Detail zu kennen und richtig abzurechnen. In den Salzburger Nachrichten wird in einem Beitrag vom 1. März 2017 darauf hingewiesen, dass es in Österreich 900 Kollektivverträge gibt. Man kann über den ganzen, damit verbundenen Verwaltungswahnsinn nur mehr den Kopf schütteln. Die Prüfung von beispielsweise fünf verschiedenen Kollektivverträgen – Bruttobezug jeweils 2.595 € und fünf Überstunden – hat große Unterschiede ergeben: Da diese Überstunden bei jedem Kollektiv unterschiedlich zu behandeln sind, kommt es zu Nettobezügen von 1.799 bis 1.872 €. Die Gesamtkosten für den Dienstgeber differieren von 3.397 bis 3.544 € pro Monat! Mit welcher Rechtfertigung werden gleiche Arbeitsleistungen derart unterschiedlich entlohnt? Wieso werden die Dienstgeber so hoch und zugleich unterschiedlich belastet?

Wie sehr die jüngsten KV-Änderungen dazu führen, dass vom viel gepriesenen Steuervorteil fast nichts bleibt, lässt sich anhand eines Beispiels, des KV für Tapezierer, eindrucksvoll darstellen. Hier die skurrilen Fakten: Mit 1. Februar 2016 wurde die „Außerhauszulage“ abgeschafft und eine „Reiseaufwandregelung“ eingeführt. Bisher erhielt der Dienstnehmer 10 Prozent vom Stundenlohn für Arbeiten im Umkreis unter 10 km, pro Stunde. 35 Prozent des Stundenlohns bei über 10 km. Nach der neuen Regelung gibt es ein Taggeld von 7 €, welches nur bei auswärtigen Tätigkeiten außerhalb des Dienstortes (Gemeindegebiet), die länger als 7 Stunden dauern, gebührt. Bei nicht täglicher Rückkehr erhöht sich das Taggeld auf 26,40 €. Durch diese neue Regelung haben sich die steuerfreien Diäten drastisch verkürzt. Bei einem Klienten von Prodinger betragen die Mehrkosten pro Jahr knapp 30.000 €, damit die Mitarbeiter auf das gleiche Netto kommen wie bisher (für fünf Dienstnehmer). Nicht selten sieht sich ein Betrieb dadurch auch gezwungen, Mitarbeiter freizusetzen. Schauen in Österreich so Entlastungen aus? Warum gelingt es nicht, ordentliche Lösungen aus einer Hand zu schaffen? „Jetzt ist es wieder so, dass die Regierung die Sozialpartner beauftragt hat, Lösungen zu suchen. Man darf also gespannt sein!“, erklärt Mag. Christoph Magauer von der Prodinger Steuerberatung.

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