Kurs gegen Airbnb, bald auch Konzept in Tirol – Tiroler Tageszeitung

Das Vermieten von Privatwohnungen über Online-Zimmervermittier wie Airbnb belastet laut Kritikern auch den Wohnungsmarkt.Bundesländer fordern Taxe auch von Online-Zimmervermittlern und novellieren ihre Tourismusgesetze. In Tirol soll bald ein Konzept stehen.

Wien – Immer mehr Bundesländer reagieren auf den Boom von Online-Zimmervermittlern wie Airbnb, 9flats und Wimdu und novellieren deswegen ihre Tourismusgesetze. Derzeit müssen die Vermieter selbst die Ortstaxe abführen, was oft nicht passiert. Künftig sollen die Plattformen die Tourismusabgabe einheben oder Daten liefern. Auch das Finanzamt will bei Kurzzeit-Vermietern genauer hinsehen.

Für Tirol hatte Gerhard Föger, Leiter der Tourismusabteilung im Land, vergangenen Jänner gegenüber der TT die Umrisse skizziert. Das Prinzip: Airbnb und Co. heben von den Gästen automatisch die Kurtaxe ein und liefern sie an das Land ab. Das Geld wird an die Tourismusverbände weitergeleitet. Nötig dafür wäre eine Änderung des Aufenthalts- und Abgabengesetzes. Denn bisher ist geregelt, dass die Kurtaxe vom Vermieter eingezogen wird und nicht von einer Buchungsplattform. Ein Start wäre 2018 möglich.

In welcher Form eine „Airbnb-Novelle“ kommt, ist noch offen. Die Gespräche über eine angestrebte „automatisierte Kurtaxen-Abgabe“ würden andauern, aber ein Ende sei „in Sicht“, sagte der Fachgruppenobmann der Hotellerie in der Wirtschaftskammer Tirol, Mario Gerber. In Kürze werde es ein Konzept geben, zeigte sich Gerber optimistisch.

In Wien sind Vermittlungsplattformen ab Mitte August verpflichtet, Kontaktdaten und Adressen der bei ihnen registrierten Unterkünfte der Stadt zu melden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Ortstaxe abgeführt wird.

In der Stadt Salzburg ist die touristische Nutzung von Wohnungen verboten, wenn sich in einem Gebäude mehr als fünf Einheiten befinden. Der Beweis ist aber schwierig. In Salzburg erhofft sich die Politik durch das neue Raumordnungsgesetz ab 2018 mehr Möglichkeiten. Die Privatzimmervermietung wird dann an den Hauptwohnsitz gekoppelt. „Wer in Zukunft die eigene Wohnung oder ein Zimmer vermietet, darf das, wenn der Gast Ortstaxe und der Vermieter Steuern zahlt“, so Alexander Würfl, Leiter des Baurechtsamts der Stadt Salzburg. Der Besitz einer Wohnung rein für die touristische Vermietung wird verboten. Die Politik beklagt, dass in der Stadt Salzburg Immobilien bereits nur für die Vermietung über Online-Plattformen erworben oder gebaut werden. Das belastet den angespannten Wohnungsmarkt und treibt die Preise in die Höhe.

In der Steiermark soll das Nächtigungsabgabegesetz adaptiert werden. Online-Zimmervermittler sollen Zahlen über Buchungen liefern. Die Nächtigungsabgabe soll auch bei privater Unterkunftsbereitstellung eingehoben werden. Auch Oberösterreich will mit einem neuen Tourismusgesetz reagieren. Behörden sollen von Plattformen Namen und Kontaktdaten der Vermieter anfordern können oder alternativ die Ortstaxe direkt mit der Plattform verrechnen.

In Niederösterreich ist seit 2017 auch für Gästenächtigungen in Privatwohnungen Nächtigungstaxe von den Gästen einzuheben. Anbieter, die sich bei einer Online-Plattform registrieren, müssen dies binnen drei Tagen der Gemeinde melden, ebenso die tatsächlich erfolgte Beherbergung. Die Kontrolle über die Gästenächtigungen obliegt den Gemeinden.
(mas, APA)

 

Staat entgehen Millionen

Innsbruck – Eine Studie der Beratungsfirma Prodinger im Auftrag der Tourismussparte der Wirtschaftskammer Tirol und des Landes kam 2015 zu dem Ergebnis, dass tirolweit 2200 Unterkünfte über Online-Plattformen wie Airbnb, Wimdu und 9flats angeboten werden. Alleine aus Tirol würden dadurch dem Staat beim damals geltenden Steuersatz mindestens zwei Mio. Euro an Umsatzsteuer entgehen, mittlerweile deutlich mehr. Das Problem betrifft nicht nur Innsbruck. Zwar wurden die meisten Tirol-Unterkünfte auf diesen Plattformen in der Landeshauptstadt angeboten (160), knapp dahinter folgten aber Sölden (140) und Kitzbühel (100). Das war 2015 – inzwischen sind die Zahlen deutlich höher.

Airbnb listete Ende 2016 in Österreich nach eigenen Angaben 17.000 Unterkünfte, davon rund 8000 in Wien, 900 in Innsbruck und 800 in Salzburg. Rund 10% der Unterkünfte werden an mehr als 180 Tagen im Jahr vermietet, sagte Airbnb-Sprecherin Isabelle Witzleben. Bei Airbnb muss der Vermieter 3% des Netto-Übernachtungspreises als Provision abgeben und der Gast zahlt 6 bis 12 Prozent Vermittlungsprovision plus Reinigungsgebühr. 2016 hat Airbnb rund 500.000 Gästeankünfte in Österreich verzeichnet und rund 400.000 Reisen aus Österreich vermittelt, (mas, APA)

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