Der Beschäftigungsbonus beschäftigt nun auch die Tourismusbranche – Salzburger Nachrichten

Ursprünglich als reine „Industrieförderung“ abgetan, kann die Tourismusbranche dem ab 1. Juli geltenden Beschäftigungsbonus nun einiges abgewinnen. Die Rückerstattung der halben Lohnnebenkosten gilt ab dann für zusätzliche Beschäftigte, die aus der Ausbildung kommen, vorher arbeitslos gemeldet waren oder Jobwechsler im Inland sind. Entscheidend für die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) ist die Reduktion der Mindestbeschäftigungsdauer auf vier Monate. Stolpersteine sieht sie angesichts saisonal schwankender Beschäftigung vor allem in den Stichtagen. Denn Referenzwert ist der höchste Beschäftigtenstand jeweils zum Quartalsende der vier vorangegangenen Quartale. Ein Jahr nach Antragstellung wird der Mitarbeiterstand dann mit dem Referenzwert verglichen.

„Eine generelle Senkung der Lohnkosten wäre sicher sinnvoller und nachhaltiger wirksam gewesen“, sagt ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer. Besonders massiv würden jedoch Neugründungen profitieren. Wenn diese für alle Mitarbeiter nur die halben Lohnnebenkosten bezahlten, könnte das in Konkurrenz zu etablierten Betrieben wettbewerbsverzerrend wirken, fürchtet der Branchenvertreter.Auf den ersten Blick wirkt es, als ob Missbrauch Tür und Tor geöffnet wäre. Selbst wenn die Übernahme von Leiharbeitern nun definitiv ausgeschlossen wird. Ausländer werden berücksichtigt, wenn sie zuvor zumindest vier Monate in Österreich beschäftigt waren, Lehrlinge nur bei Übernahme als Fachkräfte.

Der im Gesetz verankerte Umgehungspassus wird zumindest bei Anwälten für zusätzliche Beschäftigung sorgen. Denn was geschieht bei Fusionen? Etwa wenn das benachbarte Hotel B seinen Betrieb einstellt und das Hotel A die Kapazitäten übernimmt? Umgründungen sind nur in Ausnahmesituationen erlaubt. Die Prodinger Tourismusberatung empfiehlt den Hoteliers, die Anträge beim Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws) auf www.beschaeftigungsbonus.at möglichst rasch zu stellen. Denn der Antrag muss vor Beginn des zu fördernden zusätzlichen Arbeitsverhältnisses erfolgt sein, selbst wenn die Auszahlung der Mittel erst jährlich im Nachhinein erfolgt. Mittels Schnittstelle zu Hauptverband und Finanzamt kann das aws die wichtigsten Angaben sofort überprüfen und den Bonus freigeben.

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