Wahl im Fokus

Die Prodinger Beratungsgruppe präsentierte im Tourismusausschuss des Nationalrats im vergangenen Herbst die negativen Auswirkungen der Steuerreform 2015/2016 auf die Branche. Doch es war einfach befremdlich, wie die derzeitigen „Noch“-Regierungsparteien die USt-Erhöhung auf Beherbergung damals verteidigt haben.

Die gleichen Politiker, die vor zwei Jahren die unsinnigste Steuerreform einstimmig verabschiedeten, werben nun mit der Rücknahme dieser Maßnahmen (z.B. Umsatzsteuer auf Beherbergung). Der Öffentlichkeit wird vermittelt, dass sich die Regierung in den letzten Jahren total für den Tourismus eingesetzt habe (Wahlchecks dokumentieren dies, leider ohne Berücksichtigung der faktischen Wahrheit).

In der Causa „Energieabgabenvergütung“ (Rückerstattung von Energiekosten an die Hotellerie) wurden Stellungnahmen des BMWFW und BMF beim VwGH (Verwaltungsgerichtshof) eingebracht. Es ist geradezu schauderhaft, wie die Ministerien eigentlich den Dienstleistungsbetrieben in den Rücken fallen. Obwohl der EuGH in der Frage der EU-Widrigkeit bereits im Sinne der Hotellerie entschieden hat, legt der VwGH erneut die Einwände dem EuGH zur Entscheidung vor.

Auch die geplante Angleichung von Arbeitern und Angestellten soll Berechnungen zufolge zwischen € 150 – € 300 Millionen kosten – abhängig wie produktiv der Arbeitnehmer während seiner Kündigungsfrist ist. Der Antrag hebelt alle Regelungen zu Kündigungsfristen aus.

Die Betriebe müssen diesen politischen Wankelmut jetzt in ihren Bilanzen für 2015/16 verkraften. Die Wirtschaft springt nachfrageseitig an, doch die Zinsen werden steigen, mit dem Ergebnis, dass die Bilanzkosmetik ein Ende hat!

Kurzum

Die Regierungsverantwortlichen sollten sich jetzt dringend mit dem Tourismus auf eine ehrliche Weise auseinandersetzen und statt der beliebten Sportart „halbherziges Zurückrudern“ von Beginn an auf Experten und Stimmen aus den betroffenen Unternehmen hören.

 

Mehr Informationen zur Causa „Energieabgabenvergütung“ erhalten Sie hier.

 

 

 

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