Angleichung Arbeiter und Angestellte

Kurz vor der Nationalratswahl wurde die Angleichung der Arbeiter und Angestellten beschlossen. Rund 170.000 Beschäftigte im Tourismus sind davon betroffen. Die langen Vorlaufzeiten bis zur tatsächlichen Einführung können ein Indiz dafür sein, dass sich die Parteien nicht mit allen Folgen der Angleichungen auseinandergesetzt haben.

Arbeiter und Angestellte haben erst ab 01.01.2021 die gleichen Kündigungsfristen. Die Verlängerung der Kündigungsfristen kann sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unangenehme Folgen haben, da der Arbeiter nun statt 14 Tage nun sechs Wochen im Unternehmen verbleibt. Die neue Regelung ist insbesondere für Saisonbetriebe von Arbeitgeberseiter teuer erkauft worden. Die Neuregelung gilt auch für jene Betriebe, die nicht das ganze Jahr für Beschäftigung sorgen können.

Mit dem Dienstalter steigt die Frist – nach 25 Jahren liegt sie schließlich bei 5 Monaten. In dieser Zeit steigen erfahrungsgemäß die Krankenstände sprungartig an und die Motivation und Produktivität sinkt zunehmend. Die Internatskosten für BerufsschülerInnen werden in Zukunft von den Betrieben übernommen und letztlich über die Gewährung von Beihilfen aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds bedeckt werden.

Für Saisonbranchen wie dem Tourismus und Bau soll es Branchenlösungen geben – nur wenn sich Gewerkschaft und Wirtschaftskammer einig werden. Zusätzlich wird die Auflösungsabgabe ab 01.01.2020 abgeschafft. Derzeit müssen Betriebe, die ihre Mitarbeiter länger als sechs Monate beschäftigen, eine Auflösungsabgabe von € 124 nach Beendigung des Dienstverhältnisses bezahlen. Für Ganzjahresbetriebe ist es ein Vorteil und Saisonbetriebe bleiben davon unberührt.

 

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