Gewerbeordnung: Reform für die Reform? – Hotel und Touristik

Im Wiener Steigenberger Hotel Herrenhof diskutierten Experten im Rahmen eines Netzwerktreffens des Travel Industry Club über die wichtigsten berufs- und unternehmensrechtlichen Regelungen.

Als Keynotespeaker eröffnete Marketingleiter Christoph Pongratz (D.A.S.) die Veranstaltung, die ganz im Zeichen der Gewerberechtsnovelle 2017 stand. Bei der anschließenden Podiumsdiskussion wurde dabei die Rolle der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) kritisch bewertet. Die Unternehmer Sepp Schellhorn (NEOS) und Rudolf Tucek (The Cube Hotels) meinten, dass neuer Reformwille nur durch eine radikale Beschneidung der Zwangsmitgliedschaft oder der Finanzmittel möglich sei.

Single License nicht klar geregelt

Österreichs Hotelbranche besteht überwiegend aus kleineren Betrieben. Diese verfügen durchschnittlich über 45 Betten. Hoteliers mussten früher für jede Zusatzleistung einen eigenen Gewerbeschein beantragen. Künftig soll ein Gewerbeschein – Stichwort „Single License“ – für ein freies Gewerbe auch zur Ausübung aller anderen freien Gewerbe berechtigen. Aber es gebe sehr viele Unklarheiten, wie Schellhorn kritisierte. So wird nicht eindeutig geregelt, in welchem Umfang des Jahresumsatzes ein anderes freies Gewerbe ausgeübt werden darf.

Kritisiert wurden auch unklare Regelungen bei Gästetransporten. Als Beispiel wurde etwa genannt, dass man einerseits Gäste vom Bahnhof abholen, aber nicht zu einer Skihütte führen darf. Alle diese Unklarheiten fördern Rechtsanwälte und Berater, sind aber für die Hoteliers mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Wie sehr schadet die Pauschalreiserichtlinie?

In der anschließenden Diskussion mit vielen Vertretern aus Gastronomie und Hotellerie rund um Präsident Harald Hafner (TIC) wurden mögliche Änderungen bei der Gewerbeordnung sowie über Verbesserungsbedarf von Regeln gesprochen. Tourismusberater Marco Riederer kritisierte die Pauschalreiserichtlinie als schädlich, oft sogar existenzgefährdend für KMU. Simone Schmutzer (Rechtsanwaltskanzlei Koller und Schreiber) erwartet von dieser neuen EU-Reiserichtlinie einen Anstieg von Klagen, zum Beispiel wegen „fehlender Urlaubsfreuden“.
Die Rechtsschutzversicherung D.A.S. fungierte als Gastgeberin bei diesem Netzwerktreffen des Travel Industry Clubs.
Artikel auf www.hotelundtouristik.at

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