Kritik an neuer Tourismusförderung

Kritik an neuer Tourismusförderung

Innsbruck – In Gemeinden mit mehr als 500.000 Gästenächtigungen pro Jahr werden Vorhaben mit den Schwerpunkten „Qualitätsverbesserungen in Hotellerie und Gastronomie“ und „touristische Infrastruktureinrichtungen“ nicht gefördert, kritisiert die Prodinger Beratungsgruppe. Durch diese Art der Tourismusförderung würden nächtigungsstarke Tourismusgemeinden benachteiligt.„Dies bedeutet, dass keine der nächtigungsstarken Tiroler Tourismusgemeinden in den Genuss dieser beiden Förderungen kommt“, erklärt Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Beratungsgruppe: „Bei der Schaffung zusätzlicher Gästebetten und von Neubauten in tourismusintensiven Orten ist eine Einschränkung der Förderung nachvollziehbar, nicht aber bei bestehenden Betrieben, wo dies ausschließlich der Qualitätsverbesserung dient.

Ziel der neuen Tourismusförderung sei – laut Broschüre jedoch die „Sicherung der positiven Entwicklung des Tourismus zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Landes“. Gefördert werden sollten qualitätsverbessernde Maßnahmen in Hotellerie und  Gastronomie, Investitionen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Dorfgasthäuser sowie auch Investitionen in die touristische Infrastruktur. „Mit dieser Fördervergabe werden aber Betriebe,  die ihr Bad renovieren, in bestimmten Regionen schlechter gestellt“, so Reisenzahn. In Kitzbühel gebe es keine Förderung, in Reith aber schon. Bei einer Fördergrenze von 500.00 Nächtigungen pro Jahr seien doch einige Gemeinden ausgenommen. So hat etwa Nauders 2017 539.441 Nächtigungen, Leermoos 578.027 gezählt. Tourismusgemeinden wie Seefeld (1,222.147  Nächtigungen) oder Sölden (2,566.334 Nächtigungen) seien wegen zu vieler Nächtigungen ebenfalls ausgenommen, kritisiert die Beratungsgruppe. Auch Nationalrat Gerald Hauser (FPÖ) kritisiert  die Benachteiligung nächtigungsstarker Gemeinden in der Tourismusförderung. „Qualität muss in allen Gemeinden gefördert werden“, sagt Hauser. Die Richtlinie gilt seit 26. Juni 2018.

Artikel auf Tiroler Tageszeitung

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