Haftung des Hoteliers für Internetzugang

Auszug aus der Neuauflage des Buches „Das Hotel und seine Gäste“ Stellt ein Hotelier seinen Gästen Zugang zum Internet zur Verfügung, ist der Hotelier sogenannter Access-Provider und Diensteanbieter im Sinne des E-Commerce-Gesetz (ECG). Dies gilt unabhängig davon, ob dieser Internetzugang über W-LAN, Koaxialkabel, Telefonkabel oder Stromleitung technisch zur Verfügung gestellt wird und ob dies entgeltlich […]

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